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Winterreifen – Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Alle Jahre wieder:

Spätestens beim ersten Schneefall rennen Autofahrer den Werkstätten die Türen ein. Nur, um noch einen Termin für den Reifenwechsel zu ergattern. Auch sonst sind viele Pflichten, Vorschriften und Empfehlungen in punkto Winterreifen im Laufe des Jahres schnell vergessen. Was Autofahrer jetzt wissen müssen:

👉Alpine-Symbol ab Oktober für alle Pflicht
Winter- und Ganzjahresreifen mit den Kennzeichen „M+S“, „M&S“ und M.S.“ gelten ohne das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) ab Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen. Damit endet die Ausnahmeregelung für bis 2017 produzierte Reifen. Der Herstellungszeitraum ist anhand der DOT-Nummer (1217 = 12. KW 2017) auf der Reifenflanke zu erkennen.

👉Winterreifenpflicht situativ
Hierzulande herrscht keine generelle Winterreifenplicht. Entscheidend sind die Wetter- und Straßenverhältnisse: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ müssen Winterreifen laut Paragraph 2, Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgezogen werden.